Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Behra Immobilien GmbH ist als Makler tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten, Mietverträgen, sowie von Finanzierungen über Dritte.
Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.
Der Makler wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben.
§1- Provision
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze:
- bei An- und Verkauf von Grundbesitz für Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer oder als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die Beurkundung des Kaufvertrages, bei Häusern und Eigentumswohnungen.
- bei An- und Verkauf von Gewerbeimmobilien für Käufer und Verkäufer 7,14 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer oder als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die Beurkundung des Kaufvertrages.
- bei Anmietung von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten (Monatswarmmieten) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vermieter.
- bei Anmietung von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen bei einer Vertragszeit bis zu 5 Jahren drei Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vermieter.
- Bei einer Vertragszeit von über 5 Jahren 7,14 % gesamten sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die gesamte Laufzeit inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vermieter.
- Bei Erbbaurechten den zweifachen Jahreserbbauzins inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vermieter.
Die Provision gilt als verdient, wenn:
- zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag
- zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag
- oder ein anderer Hauptvertrag
geschlossen wird.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht, oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Verkäufers/Vermieters geschlossen wird.
Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf;
Kauf statt Miete usw.) bestehen.
Die vereinbarte Provision ist vom Verkäufer / Käufer 14 Tage nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen.
Die vereinbarte Provision ist vom Vermieter / Mieter sofort nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen.
§2- Verbot der Weitergabe von Daten
Alle Daten sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.
§3- Haftungsausschuss für übermittelte Daten
Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen
und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf. Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind
ausgeschlossen.
§4- Informationspflichten
Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.
Der Nachweis von Objekten erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung).
§5- Kündigung
Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten der Parteien innerhalb von 14 Tagen, ohne Nennung von Gründen, schriftlich beendet werden.
§6- Schlussbestimmungen
Es wurden keine sonstigen Nebenabreden zu diesem Vertrag getroffen.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.
Gerichtsstand ist Geestland